Allgemeine Geschäftsbedingungen
Transparente Rahmenbedingungen für unsere digitale Zusammenarbeit
Stand: Oktober 2025 | Gültig für Software-Entwicklung, KI-Chatbots, CRM-Software, SaaS-Plattformen, Smart-Security und Smart-Home-Systeme
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Dreamtelligence (nachfolgend „Dienstleister") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") für alle über die Website oder auf direktem Wege angebotenen Dienstleistungen im Bereich der Webentwicklung, digitalen Lösungen sowie Smart-Security-Systeme und Smart-Home-Gebäudeautomatisierung inklusive Hardware-Verkauf und -Integration.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Dienstleister erbringt Leistungen im Bereich der Full-Stack Webentwicklung, Frontend- und Backend-Entwicklung, Konzeption, Designumsetzung, Business-Automatisierung, technische und On-Page Performance-Optimierung, technische und On-Page SEO-Beratungsowie weiterer digitaler Lösungen (nachfolgend „Software-Leistungen").
Darüber hinaus erbringt der Dienstleister Leistungen im Bereich Smart-Security-Systeme, einschließlich:
- Planung und Beratung von Sicherheitslösungen (Ajax Systems und vergleichbare Systeme)
- Beschaffung und Verkauf von Sicherheitshardware (Zentralen, Sensoren, Kameras, Aktoren)
- Individuelle Programmierung von Logik, Automatisierungen und Anti-Fehlalarm-Mechanismen
- Koordination der physischen Installation durch qualifizierte Drittpartner (Elektriker, Mechaniker)
- Konfiguration, Inbetriebnahme und Schulung des Sicherheitssystems
- Wartung, Support und Fernwartung (optional als Wartungsvertrag)
Zusätzlich erbringt der Dienstleister Leistungen im Bereich Smart-Home & Gebäudeautomatisierung, einschließlich:
- Planung und Beratung von Smart-Home-Lösungen (Heizung, Licht, Rolläden, Audio)
- Beschaffung und Verkauf von Smart-Home-Hardware (Thermostate, Aktoren, Sensoren, Steuerungsmodule)
- Individuelle Programmierung von Automatisierungen, Lichtszenen, Heizprofilen und Wenn-Dann-Logik
- System-Integration (Home Assistant, externe APIs, Custom Dashboards)
- Koordination der physischen Installation durch qualifizierte Drittpartner (Elektriker)
- Konfiguration, Inbetriebnahme und Schulung des Smart-Home-Systems
- Wartung, Support und Fernwartung (optional als Wartungsvertrag)
Darüber hinaus erbringt der Dienstleister Leistungen im Bereich KI-gestützte Automatisierung und Custom Software, einschließlich:
KI-Chatbots & Conversational AI:
- Entwicklung und Integration von KI-Chatbots für Websites und Customer-Support
- WhatsApp Business Automatisierung mit 24/7 Verfügbarkeit und automatischer Nachrichtenverarbeitung
- Custom AI Assistants mit individuellen Wissensdatenbanken und branchenspezifischem Training
- Multi-Channel-Integration (Website, WhatsApp, Telegram, SMS, E-Mail)
- Lead-Qualifikation und automatische Gesprächsführung mit intelligenter Weiterleitungslogik
- Integration von Large Language Models (LLMs) und KI-gestützter Textverarbeitung
CRM-Software & Branchenlösungen:
- Entwicklung branchenspezifischer CRM-Systeme (z.B. Fitness-Studios, Dienstleister, Handel)
- Mitgliederverwaltung und Kursbuchungssysteme mit automatischen Erinnerungen
- Automatische Abrechnung, SEPA-Lastschrift-Abwicklung und Rechnungsstellung
- KI-gestützte Analytics, Retention-Prognosen, Churn-Prediction und Lead-Scoring
- Individuell angepasste Geschäftsprozess-Software für spezifische Branchen
- Dashboard-Entwicklung mit Echtzeit-KPI-Übersicht und Reporting
SaaS-Plattformen & Cloud-Anwendungen:
- Konzeption und Entwicklung von SaaS-Produkten und cloudbasierten Geschäftsanwendungen
- Multi-Tenant-Architekturen für skalierbare Mehrbenutzer-Systeme
- Subscription-Management mit automatischer Abrechnung und Verwaltung von Abonnements
- Skalierbare Web-Applikationen für Startups und wachsende Unternehmen
- API-Entwicklung und RESTful/GraphQL-Schnittstellen
- Cloud-Infrastruktur-Setup (Vercel, AWS, Supabase)
Prozessautomatisierung & Workflow-Integration:
- E-Mail-Marketing Automatisierung mit Trigger-Kampagnen und Segmentierung
- Automatisierte Rechnungsstellung und SEPA-Lastschrift-Verarbeitung
- CRM-Integration und automatischer Datenabgleich zwischen Systemen
- Intelligentes Lead-Routing und automatische Lead-Qualifikation
- Workflow-Automatisierung für wiederkehrende manuelle Prozesse
- API-Integration zwischen verschiedenen Business-Tools (Zapier-Alternative)
- Automatisierung von Geschäftslogik und Wenn-Dann-Szenarien
E-Commerce & Online-Shops:
- Entwicklung vollständiger Shop-Systeme mit Warenkorb und Checkout-Prozess
- Produktfilter, Kategorieverwaltung und Suchfunktionen
- Integration von Zahlungsanbietern (Stripe, PayPal, Klarna, etc.)
- Versandkosten-Management und automatische Versandberechnung
- Inventar-Management und automatisierte Bestellabwicklung
- Kundenkonten mit Bestellhistorie und Tracking
Der genaue Leistungsumfang wird in individuellen Angeboten, Projektbeschreibungen oder Lasten-/Pflichtenheften detailliert festgelegt und durch schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden verbindlich. Hierbei können Technologien wie React, Next.js, TypeScript, Node.jsund Datenbanken zum Einsatz kommen.
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind, sofern nicht explizit vereinbart: Hosting-Dienste, Domain-Registrierung, Lizenzgebühren für Drittsoftware oder -Dienste, Suchmaschinenmarketing (SEM) außerhalb der technischen Optimierung, Content-Erstellung, eigenständige physische Installation (erfolgt durch qualifizierte Partner), behördliche Genehmigungen für Sicherheitsinstallationen oder Garantieleistungen für Hardware außerhalb der Herstellergarantie.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Jedes Angebot ist für eine Dauer von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig.
Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Dienstleisters oder der Erbringung der Leistung zustande. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im individuellen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.1. Anzahlungen für Software-Leistungen
Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des vereinbarten Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Diese Anzahlung dient der Absicherung der Planungs- und Vorbereitungsaufwände des Dienstleisters.
Wird der Vertrag vom Kunden vor Fertigstellung der Leistung gekündigt, so bleibt die Anzahlung von 10% des Gesamtpreisesals pauschalierter Aufwendungsersatz beim Dienstleister einbehalten. Dieser Betrag ist jedoch auf maximal 500 Euro begrenzt. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
3.2. Materialkosten-Anzahlung für Smart-Security-Systeme
Bei Projekten mit Hardware-Beschaffung (z.B. Smart-Security-Systeme) ist zusätzlich zur Programmier-Anzahlung eine Materialkosten-Anzahlung in Höhe von 100% der im Angebot ausgewiesenen Hardware-Kosten vor Bestellung der Komponenten zur Zahlung fällig. Diese Anzahlung dient der Finanzierung des Material-Einkaufs.
Die Materialkosten-Anzahlung ist nicht erstattungsfähig, wenn der Kunde nach Bestellung der Hardware vom Vertrag zurücktritt oder diesen kündigt, es sei denn, die Hardware kann vom Dienstleister innerhalb von 14 Tagen an den Lieferanten zurückgegeben werden. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung abzüglich entstandener Bearbeitungs- und Rücksendekosten (pauschal 15% der Materialkosten).
Bei defekter oder beschädigter Hardware im Rahmen der Lieferung erfolgt ein kostenloser Umtausch durch den Dienstleister, sofern der Defekt innerhalb von 7 Tagen nach Lieferunggemeldet wird und auf Transport- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist.
3.3. Abschlagszahlungen und Fälligkeit
Der Dienstleister ist berechtigt, weitere angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortschritt der Leistungen zu verlangen. Die genauen Zahlungspläne (z. B. weitere Meilensteinzahlungen, Schlusszahlung) werden im Angebot festgelegt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Satzes zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.4. Wartungsverträge
Optionale Wartungs- und Support-Verträge werden als eigenständige Dauerschuldverhältnisse geschlossen. Die Vergütung erfolgt jährlich im Voraus oder monatlich per SEPA-Lastschrift, sofern vereinbart. Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monatenzum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Im ersten Vertragsjahr ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
3.5. Change Requests (Änderungswünsche)
Wünscht der Kunde Änderungen oder Ergänzungen der ursprünglich vereinbarten Leistungen (sogenannte „Change Requests“), so hat er dies dem Dienstleister schriftlich mitzuteilen. Der Dienstleister prüft den Änderungsaufwand und erstellt hierfür ein Zusatzangebot, welches der Kunde vor Ausführung schriftlich bestätigen muss.
Durch Change Requests bedingte Mehraufwände werden gesondert nach dem aktuellen Stundensatz des Dienstleisters abgerechnet und können zu einer Verschiebung der vereinbarten Leistungsfristen führen. Leistungen, die ohne vorherige schriftliche Beauftragung des Kunden als Change Request ausgeführt werden, sind nicht abrechnungsfähig, es sei denn, es handelt sich um zur Erreichung des Vertragszwecks unerlässliche geringfügige Anpassungen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist zur umfassenden Mitwirkung bei der Erbringung der Leistungen verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen:
- Informationen, Daten, Materialien, Inhalte (Texte, Bilder, Logos)
- Zugänge (z. B. zu Servern, APIs, Drittanbieter-Diensten)
- Freigaben (z. B. Design-Freigaben, Test-Freigaben)
Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Bestimmungen oder die Rechte Dritter verletzen. Er stellt den Dienstleister diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch die Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und berechtigen den Dienstleister zur Geltendmachung von Mehraufwand oder zur Verschiebung von Terminen. Bei erheblicher und vom Kunden zu vertretener Verzögerung ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadensersatz zu fordern.
5. Vor-Ort-Service und Installationen
Bei Projekten, die einen Vor-Ort-Service erfordern (z.B. Begehungen, Installationen, Wartungen), verpflichtet sich der Kunde, dem Dienstleister oder dessen Partnern zu den vereinbarten Terminen ungehinderten Zugang zum Objekt zu gewähren.
Anfahrtskosten werden pauschal nach Entfernung berechnet und sind im Angebot ausgewiesen. Bei kurzfristigen Terminverschiebungen (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) durch den Kunden ist der Dienstleister berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 150€ zu berechnen, sofern der Termin nicht schuldhaft vom Dienstleister abgesagt wurde.
Der Kunde stellt sicher, dass am Objekt die notwendigen Voraussetzungen für die Installation gegeben sind (z.B. Stromversorgung, Internet-Zugang, freier Zugang zu Installationsorten). Ist dies nicht der Fall und entstehen hierdurch Mehraufwände oder Verzögerungen, gehen diese zu Lasten des Kunden.
6. Einbindung von Drittpartnern
Der Dienstleister ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen qualifizierte Drittpartner(z.B. Elektriker, Mechaniker, Handwerker) einzubinden. Die Auswahl der Partner erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.
Der Dienstleister übernimmt die Koordination und Kommunikation mit den Drittpartnern. Für die handwerkliche Ausführung (z.B. Montage, elektrische Installation) sind ausschließlich die beauftragten Partner verantwortlich. Der Dienstleister haftet nicht für Mängel, die auf die Ausführung durch Drittpartner zurückzuführen sind, es sei denn, der Dienstleister hat den Partner unsorgfältig ausgewählt oder überwacht.
Gewährleistungsansprüche bezüglich physischer Installationsarbeiten sind direkt gegenüber dem ausführenden Partner geltend zu machen. Der Dienstleister unterstützt den Kunden bei der Durchsetzung dieser Ansprüche im Rahmen des Zumutbaren.
7. Hardware-Verkauf und -Gewährleistung
Bei Verkauf von Hardware-Komponenten (z.B. Ajax-Sicherheitssysteme) gelten die Herstellergarantien der jeweiligen Hersteller. Der Dienstleister übernimmt keine eigenständige Garantie für Hardware-Komponenten, sondern vermittelt die Herstellergarantie an den Kunden.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Hardware beträgt 24 Monate ab Übergabe. Gewährleistungsansprüche sind vom Kunden unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich gegenüber dem Dienstleister anzuzeigen.
Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen steht dem Dienstleister zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Reparatur oder Austausch) zu. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung, Gewalteinwirkung, Umwelteinflüsse, Verschleiß oder eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden zurückzuführen sind.
8. VPN-Fernwartung und Systemzugriff
Im Rahmen von Wartungsverträgen oder auf Anfrage kann der Dienstleister einen gesicherten VPN-Fernzugriff auf das System des Kunden einrichten. Dies dient der effizienten Wartung, Fehlerbehebung und Optimierung.
Der VPN-Zugang wird nur bei Bedarf und nach vorheriger Ankündigung beim Kundenaktiviert, sofern nicht anders vereinbart. Der Zugang erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung (mindestens AES-256). Der Dienstleister verpflichtet sich, die Zugriffe ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.
Der Kunde kann die VPN-Verbindung jederzeit deaktivieren lassen. In diesem Fall können Fernwartungsleistungen nur eingeschränkt erbracht werden, was zu höheren Kosten durch notwendige Vor-Ort-Termine führen kann.
Alle durchgeführten Wartungsarbeiten werden protokolliert und dem Kunden auf Anfrage in Form eines Wartungsberichts zur Verfügung gestellt.
9. Leistungsfristen und Termine
Leistungsfristen und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart.
Geraten die Parteien unverschuldet (z.B. durch höhere Gewalt oder durch vom Kunden zu vertretende Umstände) in Verzug, verlängern sich die Fristen entsprechend der Dauer der Beeinträchtigung.
10. Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen übermittelt der Dienstleister die Leistung zur Abnahme. Der Kunde ist verpflichtet, die übermittelten Leistungen unverzüglich zu prüfenund etwaige Mängel schriftlich mit nachvollziehbarer Beschreibung der Mängel mitzuteilen. Die Abnahmefrist beträgt 7 Werktage.
Wird innerhalb der Frist keine Mängelrüge geltend gemacht oder die Leistung ohne Rüge produktiv genutzt, gilt die Leistung als abgenommen. Kleinere Mängel, die den vertragsgemäßen Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Solche Mängel werden vom Dienstleister gesondert behoben.
11. Mängelgewährleistung und Haftung für Software-Leistungen
Der Dienstleister gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen und zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Mängeln sind, die den vertragsgemäßen Gebrauch wesentlich beeinträchtigen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
Die Haftung des Dienstleisters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.1. Haftung für Datenverlust
Der Kunde ist für die regelmäßige und gefahrenentsprechende Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Der Dienstleister haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre, es sei denn, der Datenverlust wurde vom Dienstleister vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
12. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Alle Urheberrechte an den vom Dienstleister erstellten Werken (z.B. Quellcode, Designs, Grafiken, Texte der Website) verbleiben beim Dienstleister, sofern nicht anders vereinbart.
Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Dienstleister dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Leistungen für den im Vertrag vorgesehenen Zweck ein. Dies beinhaltet das Recht zur Nutzung, Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung der Leistungen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen oder Teile davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters an Dritte weiterzugeben oder über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus zu nutzen. Bei Verwendung von Open-Source-Komponenten gelten deren jeweilige Lizenzen zusätzlich zu diesen AGB.
12.1. Lizenzierung von "Kira OS"
Für die Nutzung der Smart-Home-Steuerungssoftware "Kira OS" (inklusive "Kira AI" und "Kira Room Unit" Interface) gewährt der Dienstleister dem Kunden eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung auf der beim Kunden installierten Hardware.
Kira OS bleibt geistiges Eigentum von Dreamtelligence. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Quellcode zu dekompilieren, zu verändern oder die Software auf anderen als den vorgesehenen Geräten zu installieren oder weiterzuverkaufen. Updates und Funktionserweiterungen sind, sofern nicht anders vereinbart, Teil eines separaten Wartungsvertrags.
13. Datenschutz und Geheimhaltung
Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung.
Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdendenvertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
14. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer wird im jeweiligen individuellen Angebot festgelegt. Verträge können von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, wenn der wichtige Grund in der Person oder im Verhalten der anderen Partei liegt.
Bei Beendigung des Vertrages werden die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand abgerechnet, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Wichtige Hinweise zu Hardware-Projekten
Für Projekte im Bereich Smart-Security-Systeme und Smart-Home-Gebäudeautomatisierung gelten zusätzlich folgende Besonderheiten:
- Materialkosten-Anzahlung von 100% vor Hardware-Bestellung (§3.2)
- Einbindung qualifizierter Drittpartner für physische Installation (§6)
- Hardware-Gewährleistung nach Herstellergarantie, 24 Monate gesetzlich (§7)
- Optionale VPN-Fernwartung mit verschlüsseltem Zugang (§8)
- Wartungsverträge mit 12 Monaten Mindestlaufzeit (§3.4)
- Ausfallpauschale bei kurzfristiger Terminabsage (§5)
Diese Regelungen gelten für alle Projekte mit Hardware-Beschaffung (Smart Security, Smart Home, Gebäudeautomatisierung).
Wichtige Hinweise zu Software- und KI-Projekten
Für Projekte im Bereich Webentwicklung, KI-Chatbots, CRM-Software, SaaS-Plattformen und Automatisierung gelten:
- Anzahlung von 10% des Gesamtpreises bei Vertragsschluss (max. 500€ bei Stornierung, §3.1)
- Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme (§11)
- Kunde ist für regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich (§11.1)
- Nutzungsrechte werden nach vollständiger Zahlung eingeräumt (§12)
- Change Requests erfordern schriftliche Zusatzbeauftragung (§3.5)
- Mitwirkungspflichten des Kunden (Inhalte, Zugänge, Freigaben, §4)
Diese Regelungen gelten für alle Software-Entwicklungsprojekte ohne Hardware-Beschaffung.